Impfungen geben deutlich mehr Schutz: Unsere Bewohnerinnen und Bewohner haben ihre erste Covid-19-Schutzimpfung erhalten.

Mit einer kleinen Spritze haben unsere Bewohnerinnen und Bewohner in den letzten Tagen deutlich mehr Sicherheit bekommen. Wir freuen uns sehr, dass unser Haus zu den ersten gehört hat, in denen die Seniorinnen und Senioren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den neuen Impfstoff gegen eine Covid-19-Erkrankung erhalten haben.
Wir wissen, wie groß die Sorge bei vielen Bewohnerinnen und Bewohnern, die sämtlich einer besonders verwundbaren Risikogruppe angehören, in den vergangenen Monaten war. Die Impfung ist nun für alle eine wichtige Beruhigung.
Wir danken unserem Team und den beteiligten Ärztinnen und Ärzten sowie MFAs für den reibungslosen Ablauf dieser besonderen Aktion. Die hohe Impfbereitschaft bei Bewohnern und Pflegenden zeigt, wie ernst die Menschen in unserer Einrichtung diese Erkrankung nehmen und wie gerne sie den Schutz durch eine Impfung in Anspruch nehmen. In rund drei Wochen erfolgt dann die Impf-Auffrischung, die den Schutz komplettiert.

Wir möchten aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Hygiene-, Abstands- und Schutzmaßnahmen in unserer Einrichtung unverändert in Kraft bleiben. Für Besucherinnen und Besucher stehen weiterhin Schnelltests und Schutzkleidung zur Verfügung. Die aktuell bei uns geltenden Regelungen haben wir im Folgenden noch einmal für Sie aufgeführt:

Tragen einer FFP2-Schutzmaske: Zum Schutz von Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Pflegenden in unseren Einrichtungen hat das Land NRW verfügt, dass Besucherinnen und Besucher im Haus grundsätzlich während des gesamten Besuchs eine FFP2-Schutzmaske tragen müssen. Einfache Mund-Nase-Bedeckungen sind ab sofort nicht mehr erlaubt. Die FFP2-Schutzmasken können Sie zum Beispiel in Apotheken sowie im Einzelhandel erwerben. Ohne eine entsprechende Maske, sind wir verpflichtet, Ihnen den Zutritt zu verwehren.

Besuchsmöglichkeiten: Besuche in den stationären Einrichtungen sind weiterhin nach vorheriger Abstimmung eines Termins möglich. Es gelten für alle Besuche die aktuellen Vorgaben bzw. Einschränkungen der Corona-Schutzverordnung sowie der geltenden Allgemeinverfügungen. 

Wir haben sicherlich Verständnis dafür, dass Sie ihre Angehörigen zu den Feiertagen in unserer Einrichtung besuchen möchten. Wir bitten allerdings aufgrund der dramatischen Entwicklung der Infektionszahlen in unserer Region dringend darum, die Anzahl der Besuche in unserer Einrichtung zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner soweit wie möglich zu reduzieren oder sogar ganz auf Besuche zu verzichten. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, alternativ auch über Telefon oder Videoanruf Kontakt zu den Bewohnerinnen und Bewohnern aufzunehmen. Das Team der Einrichtung hilft allen Bewohnerinnen und Bewohnern dabei, solche digitalen Kontakte nach vorheriger Absprache zu nutzen und auf diesem sicheren Weg mit Verwandten und Freunden im Gespräch zu bleiben.

Schnelltests: Alle Besucher, die mehrmals in der Woche zu Besuchen in die Einrichtung kommen, sind verpflichtet, sich bei der aktuellen Corona-Lage (Inzidenzwert) mehrmals wöchentlich einem PoC-Schnelltests zu unterziehen. Anderenfalls dürfen die Besucher die Wohnbereiche nicht betreten.  Die von uns angebotenen Zeiten für diese vorgeschriebenen Testungen der Besucherinnen und Besucher entnehmen Sie bitte dem Aushang in unserer Einrichtung. (Änderungen der Zeiten sind möglich.) Um die erforderlichen hygienischen und Organisatorischen Abläufe gewährleisten zu können, bitten wir in jedem Fall um eine vorherige telefonische Anmeldung. Bitte informieren Sie auch Familienmitglieder, Freunde und Bekannte der Bewohnerin oder des Bewohners über diese Regelungen.

Kontakt

ASB Begegnungs- und Pflegezentrum "Holsterhausen"
Eichsfelder Straße 1
44625 Herne

 

Tel.: 0 23 25 – 63 78 0

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Unsere Einrichtungsleitung Melanie Greshake steht Ihnen unter 02325 / 63 78 0 jederzeit gerne für Informationen oder eine Terminvereinbarung  zur Verfügung.